Infobroschüre zur Einstiegsphase in OBAS im ZfsL Kleve
3. Allgemeine Hinweise zur OBAS-Ausbildung
Die Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) mit Stand vom 15.04.2023 regelt Ihre berufsbegleitende Ausbildung in Ihren Schulen und bei uns am ZfsL Kleve. Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der für den Beruf der Lehrkraft erforderlichen Kompetenzen, wie sie in § 1 der OVP konkretisiert werden. Dabei handelt es sich um die Ausbildung in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs. Sie als Lehrkraft in Ausbildung (LiA) tragen Mitverantwortung für die Gestaltung und den Erfolg Ihrer Ausbildung und sind zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet (OBAS § 10).Auf der Basis eines kompetenzorientierten Kerncurriculums vollzieht sich Ihre Ausbildung unter dem als Leitlinie fungierenden Handlungsfeld „Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen“ und in diesen weiteren beruflichen Handlungsfeldern:
U Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse
nachhaltig
anlegen
L Lernen und Leistungen herausfordern, dokumentieren, rückmelden und
beurteilen
B Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten
S Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammen-
arbeiten
(vgl. Kerncurriculum des MSB NRW, 2021)
Die berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte in Ausbildung dauert 24 Monate (OBAS § 7) und findet in zwei festgelegten Fächern im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und in der Schule statt. Sie gliedert sich in 2 Teile:
1. Erster Ausbildungsabschnitt: 01.05.2024 – 31.10.2024
2. Phase des Vorbereitungsdienstes gemeinsam mit den Lehramtsanwärterin-
nen und Lehramtsanwärtern: 01.11.2024 – 30.04.2026
nen und Lehramtsanwärtern: 01.11.2024 – 30.04.2026
Im gesamten Ausbildungszeitraum haben Sie Anspruch auf mindestens 20 Beratungen in
schulischen Handlungsfeldern durch die Ausbilderinnen und Ausbilder des ZfsL sowie Anspruch auf wöchentliche Beratung durch die Ausbilderinnen und Ausbilder der Schule (OBAS § 11).