KleverStart - Informationen zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst Mai 2026 - November 2027

6. Hinweise zum Vorbereitungsdienst

6.7. Unterrichtsbesuche und Ausbildungsberatung

Unterrichtsbesuche und Ausbildungsberatung

Rechtsrahmen

OVP § 12:

(1) „Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder der fächerbezogenen Ausbildung besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht. In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt.* Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung und Unterstützung.“

*Anm.: In der Ausbildung im Lehramt Grundschule verteilen sich die Besuche auf drei Fächer: insgesamt sechs Besuche in den Fächern Deutsch und Mathematik, vier Besuche im weiteren Fach.

(3) „Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter legt spätestens ab dem dritten Unterrichtsbesuch des jeweiligen Fachs eine höchstens fünfseitige Planung des Unterrichts vor (…). Die Planung umfasst insbesondere eine Analyse der Lernausgangslage, die angestrebten Lernziele und den geplanten Verlauf des Unterrichts einschließlich der daraus abgeleiteten zentralen lernwirksamen Entscheidungen in Bezug auf Didaktik und Methodik des jeweiligen Faches.“

(4) „Nach jedem Unterrichtsbesuch wird auf Grundlage des eingesehenen Unterrichts ein Beratungsgespräch geführt. Dessen wesentlichen Inhalte sowie konkrete Entwicklungsziele werden in Abstimmung zwischen der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter und der Seminarausbilderin oder dem Seminarausbilder in einem Ergebnisprotokoll festgehalten, das zugleich als Grundlage für weitere Beratungsgespräche dient. Nach dem dritten Unterrichtsbesuch des jeweiligen Faches erfolgt im Anschluss an das Beratungsgespräch eine erweiterte Rückmeldung der Seminarausbilderin oder des Seminarausbilders zum gesamten Ausbildungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters in allen Handlungsfeldern. Diese Rückmeldung enthält auch die Angabe eines Notenbereichs. Dabei ist Maßstab, inwieweit die Leistungen bei gleichbleibendem Ausbildungsverlauf den Anforderungen am Ende der Ausbildung nach Anlage 1 entsprechen könnten.“

(6) „Darüber hinaus sollen Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder der überfachlichen Ausbildung die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht besuchen. Auch diese geben den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern Rückmeldungen in einem anschließenden Beratungsgespräch.“

Link: Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP (07.01.2026)

Unterrichtsbesuche

Die Unterrichtsbesuche liegen in der Regel zwischen dem 2. und 5. Ausbildungsquartal. Sie bilden eine wichtige Bewertungsgrundlage der Fachleitungen für Beurteilungsbeiträge und die Langzeitbeurteilung.

Unterrichtsbesuche können durch die Fachleitungen alleine, mit zwei Fachleitungen und/oder in Begleitung von Kernseminarleitungen erfolgen. Die Kernseminarleitung kann Rückmeldung zu überfachlichen Aspekten des Unterrichts geben. Sie beteiligt sich jedoch nicht an der Benotung der Stunde.

Die schriftliche Planung des Unterrichts wird den Fachleitungen eineinhalb Tage vor dem Unterrichtsbesuch (bis 18 Uhr) per Mail zugesandt oder im Fachseminarbereich des LMS hochgeladen. Nach Absprache mit der Seminarausbilderin / dem Seminarausbilder ist die schriftliche Unterrichtsplanung in ausgedruckter Form vor Stundenbeginn vorzulegen.

Ausbildungsberatung im Anschluss an den Unterrichtsbesuch

Nach der Unterrichtsstunde findet ein ca. einstündiges Beratungsgespräch statt. Bereits am vorherigen Tag sollte geklärt sein, in welchem Raum das Gespräch störungsfrei stattfinden kann.

An der Unterrichtsmitschau und an dem Gespräch sollen möglichst auch Vertreterinnen/Vertreter der Schule teilnehmen, die an der Ausbildung beteiligt sind. 

Als Hilfestellung für die eigene Reflexion der/des LAA des Unterrichts dienen eine Übersicht über die Struktur des Gesprächs, ein Leitfaden und ein Kartenset. Das Kartenset soll alle Beteiligten dabei unterstützen, den Blick auf Gütekriterien guten Unterrichts zu lenken, wesentliche Gelenkstellen des Unterrichts zu deuten und die Wechselwirkung zwischen Planung und Durchführung zu identifizieren. Es bietet mit seinen Aspekten und Erschließungsfragen die Möglichkeit den Unterricht aus einer reflexiven Distanz zu betrachten und Handlungsalternativen zu benennen.

Zur Vertiefung dient folgende Literatur: Retterath, G: Über Unterricht reden. Vorteile eines strukturierten Verfahrens

Schriftliche Zusammenfassung und Reflexion der Unterrichtsnachbesprechung

Nach der Unterrichtsberatung erstellt die bzw. der LAA eine schriftliche Zusammenfassung und Reflexion zur Unterrichtsnachbesprechung. Hierzu bieten wir Blickpunkteformulare an. Das Blickpunkteformular sollte innerhalb von drei Werktagen angefertigt und an die Fachleitung gesendet werden. Nach Rückmeldung der Fachleitung und eventueller Überarbeitung durch den/die LAA wird das Formular an alle an der Ausbildung Beteiligten weitergeleitet. Diese Weiterleitung erfolgt per Dienstmail oder durch Hochladen der Datei im jeweiligen Fachseminarbereich im LMS.

 Alle oben aufgeführten Materialien finden Sie hier.

Verschriftlichung der Unterrichtsplanung

Die Fachleiterkonferenz des Seminars Grundschule des ZfsL Kleve hat vereinbart, dass die folgende Übersicht der Elemente der schriftlichen Unterrichtsplanung genutzt werden kann.

Eine festgelegte Struktur für Ihre schriftliche Planung gibt es nicht. Lediglich das Deckblatt und die Versicherung sollen einheitlich benutzt werden.

Vorlagen für Deckblatt und Versicherung finden sie hier

Sowohl in der Startphase, als auch in ersten Fachseminarsitzungen wird inhaltlich auf die Planung von Unterricht eingegangen. Die Elemente sollen in eine Verschriftlichung einfließen und Ihnen helfen, Ihre gedankliche Planung zu präzisieren, zu ordnen und in ein passendes, strukturiertes Konzept umzusetzen. 

Die schriftliche Planung des Unterrichts ist nicht vergleichbar oder gar gleichzusetzen mit der Schriftlichen Arbeit im Rahmen der Unterrichtspraktischen Prüfung nach §36 (5) OVP. Diese stellt eine selbstständige Prüfungsleistung dar, zu der die Ausbilderinnen und Ausbilder Sie im Vorfeld nicht beraten dürfen:

Rechtsrahmen:

OVP §36 (5):

„Vor Beginn der Prüfung legt der Prüfling den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für jedes Fach eine Planung in Textform vor. Diese umfasst eine Analyse der Lernausgangslage, die angestrebten Lernziele und den geplanten Verlauf des Unterrichts einschließlich der daraus abgeleiteten zentralen lernwirksamen Entscheidungen in Bezug auf Didaktik und Methodik des jeweiligen Faches. Diese Entscheidungen sind unter Rückgriff auf fachdidaktische, curriculare und lerntheoretische Grundlagen zu begründen. Der Umfang der Planung soll fünf Seiten nicht überschreiten und sich an einem vom Prüfungsamt vorgegebenen Format orientieren.“