Ausbildungsprogramm im VD (KleverKompass)
6. Ausbildung im Seminar HRSGe
6.10. Leistungskonzept
Welche
rechtlichen Bezüge gibt es?
Das Leistungskonzept des Seminars HRSGe des ZfsL Kleve beschreibt die Grund-sätze und Vereinbarungen für die Beobachtung und Beurteilung von Leistungen der LAA bzw. LiA[1]. Es basiert auf den Vorgaben der OVP[2] und bezieht sich auf die im Kerncurriculum aufgeführten Handlungsfelder (Anlage 1 OVP), an denen der Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdiensts gemessen und beurteilt wird (§ 16 OVP). Das damit verbundene Leistungsverständnis sieht den Auszubildenden als eigenverantwortliche Lernende (§ 1 OVP).
Aufgabe aller Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder ist es, die Auszubildenden individuell bei ihrer beruflichen Entwicklung bestmöglich und zielorientiert gemäß den Vorgaben der Lehrerbildung anzuleiten, zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen.
Das gemeinsam vereinbarte Leistungskonzept dient sowohl den Seminarausbildenden als auch den Auszubildenden als verbindlicher Rahmen und schafft damit Transparenz und Handlungssicherheit.
Im ersten Quartal bzw. zu Beginn der Ausbildung wird das Konzept sowohl in den Kern- als auch in den Fachseminaren vorgestellt und mit fachspezifischen und ausbildungsbezogenen Bezügen konkretisiert. Dabei ist es Aufgabe der Seminarausbildenden die Bewertungsanlässe (Seminarveranstaltungen, Unterrichtsbesuche, längerfristige Aufgaben, Beratungen etc.) zu erläutern.
Die Begriffe Beurteilen, Bewerten und Benoten
Schule und Seminar beurteilen Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes (§16 (1)). Maßstab für alle an der Ausbildung Beteiligten sind die an in der OVP genannten Standards und Kompetenzen. Die Beurteilung erfolgt personen- und prozessbezogen, so dass die Entwicklung aller Handlungskompetenzen berücksichtigt wird. „Dabei sind sowohl die fachlichen als auch überfachlichen Kompetenzen auf der Grundlage von in Ausbildungssituationen gemachten Beobachtungen in ihrer Gesamtheit zu bewerten“ (§ 16 (2)).
Entsprechend beurteilen und
bewerten Fachleitungen und Kernseminarleitungen die Auszubildenden im gesamten
Ausbildungsverlauf. Die Ausbildung und Beratung durch die Kernseminarleitung
wird nicht benotet, die Arbeit und Ausbildung in den Fachseminaren wird
benotet. Dabei folgt die Benotung des Ausbildungsverlaufs keinem arithmetischen
Verfahren, sondern ist immer entwicklungs- und ausbildungsbezogen.
Was spielt bei der Leistungsbeurteilung eine Rolle?
Alle Seminarausbildenden beobachten den Grad der erreichten
Kompetenzen in den Handlungsfeldern u.a. in Bezug auf
- Erwerb und Entwicklung der erforderlichen beruflichen Handlungskompetenzen,
- Auseinandersetzung und Reflexion der eigenen Haltungen,
Einstellungen und Erfahrungen,
- Angebote zur Unterstützung des eigenen Professionsprozesses
aktiv wahrzunehmen (Kompetenzchecks, Co-Planning, Beratungen etc.)
- den Umgang mit beruflichen Herausforderungen und Entscheidungsprozessen,
- Teilnahme und Gestaltung von kollegialen Gruppen- und Teamprozessen,
- Eigeninitiative und Eigenverantwortung bei der Gestaltung
der Ausbildung unter Berücksichtigung systemischer Anforderungen,
- Umgang mit Arbeitsbelastung und Zeitmanagement sowie
die Nutzung von Unterstützungsmöglichkeiten und
- zuverlässige Erfüllung dienstlicher Aufgaben und Pflichten (Pünktlichkeit, fristgerechte Abgabe von Unterlagen etc.).
Ausbildungsstand
Der Ausbildungsstand gibt Auskunft über die erreichten Standards und Kompetenzen gemäß der Anlage 1 der OVP (Kerncurriculum). Dabei werden der Zeitpunkt der Ausbildung sowie der bisherige Ausbildungsverlauf berücksichtigt. Die Erfassung erfolgt personen- und prozessbezogen (siehe oben).
LAA und LiA können jederzeit Auskünfte über ihren Ausbildungsstand von Ausbildenden erhalten (§ 11 (5) OVP). Sie erhalten eine Rückmeldung über den Verlauf und den Erfolg der bisherigen Kompetenzentwicklung (§16 OVP).
Um Informationen über den Stand der Ausbildung zu erhalten, sind vorab Termine zu vereinbaren. Wünscht der/die Auszubildende eine Rückmeldung zu seinem Ausbildungsstand, nimmt er/sie Kontakt mit der Fachleitung auf.
Leistungsstand
Die OVP weist explizit den Begriff des Leistungsstands aus (§7 (4)). Dieser bezieht sich ausschließlich auf die Entscheidung über eine Anrechnung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. Entsprechend spielt der Begriff des Leistungsstands nur in diesem Zusammenhang eine Rolle.
Beurteilungsbeiträge und Langzeitbeurteilungen
Die abschließende Beurteilung in Form von Beurteilungsbeiträgen und Langzeitbeurteilungen auf der Grundlage der im Kerncurriculum ausgewiesenen Kompetenzen und Standards erfolgt nicht additiv, arithmetisch ermittelt oder – wie im Falle der UPP – punktuell.
Die Beurteilung der Auszubildenden durch die Seminarausbildenden erfolgt auf der Grundlage von Beobachtungen in den folgenden Beurteilungsbereichen:
0. Planung und Vorbereitung eines Unterrichtsbesuchs oder Hospitationen
1. Unterrichtsbesuch mit den Elementen Planung, Durchführung und Reflexion
2. Beteiligung und Mitarbeit an der Ausbildung
3. dienstliches Verhalten im Rahmen der Seminarausbildung
Eine Zwischenbeurteilung über einen Teil des geleisteten Vorbereitungsdienstes ist in Form von Noten gemäß § 28 OVP nicht vorgesehen, da die im Kerncurriculum aufgeführten Kompetenzen Standards und Kompetenzerwartungen beschreiben, die am Ende des Vorbereitungsdienstes erreicht werden sollen.
Beratung und Auskunft im Zusammenhang mit einem Unterrichtsbesuch
Eine Rückmeldung und Beratung zum Unterrichtsbesuches erhalten die LAA bzw. LiA in der anschließenden Unterrichtsnachbesprechung. Hier steht die gemeinsame Reflexion der wahrgenommenen Unterrichtsqualität anhand der zu erwerbenden Kompetenzen gemäß Kerncurriculum und der für Kriterien guten Unterricht im Vordergrund.[3] Dabei sollen sowohl Stärken als auch Entwicklungsfelder unter Berücksichtigung der Reflexionsfähigkeit aufgezeigt werden.
In der Nachbesprechung sind alle Teilnehmenden einzubeziehen. Es ist darauf zu achten, dass erkennbare Defizite von Seiten der Ausbildenden dem LAA bzw. LiA konkret mitgeteilt und erläutert werden, damit eine Kompetenzentwicklung stattfinden kann.
Auf Wunsch des Auszubildenden kann am Ende von Unterrichtsnachbesprechungen eine standardbezogene Notengebung erfolgen. Dabei ist zu bedenken, dass eine Notengebung sich per definitonem nur an dem vorgegebenen Anforderungsmaßstab orientieren kann, sich auf eine punktuelle Leistung (z.B. Unterrichtsbesuch) bezieht und somit im Verlauf der Ausbildung nur im Vorgriff auf eine Prüfungsleistung am Ende des Vorbereitungsdienstes erfolgt: „Wenn dies als Prüfungsleistung am Ende des Vorbereitungsdienstes zu bewerten wäre, hätte ich als Ihre Prüferin bzw. Ihr Prüfer dem Prüfungsausschuss folgende Note zur Bewertung der gezeigten Prüfungsleistung vorgeschlagen...“.
Weitere Beratungs- und Unterstützungsformate
Ausbildungsberatungen können während der gesamten Ausbildung stattfinden. Diese werden durch Initiative des Auszubildenden, entsprechende Seminaraufgaben, Gesprächsangebote des Seminarausbildenden oder in Abstimmung mit der Schule generiert. Die Auszubildenden haben die Möglichkeit, eigene Fragen und Anliegen zu formulieren, ihre berufliche Entwicklung darzustellen oder Rückmeldung zu Erfahrungen zu thematisieren. Sofern Kernseminarleitungen daran beteiligt, bleibt dies benotungsfrei (siehe oben).
Kompetenzchecks, die für jedes Unterrichtsfach zu Beginn der Ausbildung in den Fachseminaren von den Fachleitungen vorgestellt werden, beziehen sich auf die zu erwerbendenden Kompetenzen und Handlungssituationen. Sie stellen keinen Bewertungsbogen zur Benotung der Auszubildenden dar. Nach dem zweiten Unterrichtsbesuch können entsprechend Kompetenzgespräche zwischen Auszubildenden und Fachleitung geführt werden. Sie dienen dazu, den eigenen Kompetenzerwerb zu reflektieren und im Gespräch mit der jeweiligen Fachleitung abzugleichen (Selbst- und Fremdwahrnehmung). Dabei werden sowohl bereits gelungene Elemente positiv verstärkt als auch zukünftig noch zu entwickelnde Kompetenzen aufgezeigt und konkrete Vereinbarungen für den weiteren Professionalisierungsprozess getroffen.
Absprachen zur Vorbereitung und Terminfindung werden eigenverantwortlich durch den Auszubildenden initiiert. Eine kurze schriftliche Vorbereitung (Kompetenzcheck mit Kenntlichmachung der Stärken und Entwicklungsfeldern) wird den Ausbildenden vor dem Beratungsgespräch durch die LAA bzw. LiA rechtzeitig digital zugesandt.
Eines von weiteren Unterstützungselementen kann ein Co-Planning sein, d.h. heißt unterstützende, gemeinsame Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts, in der Zusammenarbeit mit Fachleitung und/oder einer Fachgruppe.
Beurteilungsbereiche
1. Beurteilungsbereich „Unterrichtsbesuche“
Die Unterrichtsbesuche sind zentrale Elemente der Ausbildung und Beratung und bilden den Schwerpunkt der Beurteilung. Die Unterrichtsbesuche dienen der Beobachtung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der LAA bzw. LiA und ihrer erkennbaren Entwicklung in den Bereichen Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht in den verschiedenen Handlungsfeldern.
Bei den Unterrichtsbesuchen können die Fähigkeiten und Fertigkeiten der LAA bzw. LiA und ihre erkennbare Weiterentwicklung in den Bereichen Planung Durchführung und Reflexion von Unterricht in Bezug auf die verschiedenen Handlungsfelder beobachtet werden. Die zum Unterrichtsbesuch vorzulegenden kurz gefassten schriftlichen Planungen und die nach der Stunde mündlich abzugebenden Reflexionen sind integrative Bestandteile der Unterrichtsbesuche und dementsprechend nicht als gesonderte Leistung zu beurteilen.
2. Beurteilungsbereich „Mitarbeit in Ausbildungsveranstaltungen“
Für eine kompetenz- und handlungsfeldorientierte Ausbildung sind relevant:
- Konstruktives und kooperatives Arbeiten an Lerngegenständen in Fachseminaren und übergreifenden Ausbildungsveranstaltungen,
- Praxiserfahrungen, fachwissenschaftliches und fachdidaktisches
Wissen sowie eigene Kompetenzen aktiv und themenbezogen einzubringen,
- Wirkungen des eigenen Handelns bewusst zu machen und zu reflektieren und
- Professionalisierungsprozesse aktiv voranzutreiben.
In diesem Sinne bietet die Mitarbeit in Ausbildungsveranstaltungen den LAA bzw. LiA die Möglichkeit, erworbene Kompetenzen einzubringen, insbesondere solche, die im Rahmen von Unterrichtsbesuchen nicht beobachten werden können.
3. Beurteilungsbereich „Dienstliches Verhalten im Kontext der Seminarausbildung“
Transparenz, Gesprächsbereitschaft, Offenheit in der Sache, verlässliche Einhaltung von Dienstpflichten und Absprachen sowie Mitverantwortung aller Beteiligten sind notwendige Voraussetzungen für den Lehrerberuf. Die Beobachtungen in diesem Beurteilungsbereich werden nicht isoliert, sondern in Bezug auf den gesamten Ausbildungsprozess beurteilt.
[1] Die Abkürzungen LAA (Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen) bzw. LiA (Lehrer/Lehrerinnen in Ausbildung) werden zur besseren Lesbarkeit genutzt. Sie inkludieren sowohl das maskuline als auch feminine, sowie das neutrale Geschlecht.
[2] Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung –OVP)
[3] Vgl. Carola Junghans: Seminardidaktik: „Wege und Werkzeuge für die zweite Phase der Lehrer*innenbildung“, S.242.