Ausbildungsprogramm im VD (KleverKompass)
8. Regelungen und Absprachen (HRSGe- Leitfaden)
8.8. Mehrarbeit
Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu sechs Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts (OVP 2021, § 11 (8)).
Das bedeutet, dass Sie jede Mehrarbeit zustimmen müssen. Außerdem ist die Zustimmung der Seminarleitung des Seminars HRSGe unbedingt erforderlich und daher vorher schriftlich zu beantragen.
Die Bezahlung der Mehrarbeit bei LAA erfolgt ab der ersten Stunde nach den jeweils gültigen Mehrarbeitssätzen. Die Abrechnung erfolgt über die Schule.