Ausbildungsprogramm im VD (KleverKompass)

8. Regelungen und Absprachen (HRSGe- Leitfaden)

8.11. Reisekosten und Trennungsentschädigung

Fahrtkosten

Als Auszubildende haben Sie mit dem Kalenderjahr 2024 Anspruch auf Vergütung von angeordneten ausbildungsrechtlich verpflichtenden Reisen zu Ausbildungszwecken. Den entsprechenden Rahmen geben die OVP und das Reisekostengesetz NRW vor.   

Weitere Infos erhalten Sie mit Ausbildungsbeginn von der Verwaltung.

Trennungsentschädigung

In einem bestimmten Fall steht Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern ebenso wie Lehrkräften in Ausbildung mit der Einstellung ab Mai 2023 aufgrund der Zuweisung an eine auswärtige Ausbildungsschule für den Zeitraum der Ausbildung Trennungsentschädigung gemäß §3 TEVO zu. 

Grundlegend für eine Bewilligung ist die Entfernung der Ausbildungsschule zum ZfsL Kleve und zur Wohnung. Trennungsentschädigung kann bewilligt werden, wenn beide Entfernungen mindestens 30 Kilometer betragen und täglich zur Wohnung zurückgekehrt wird. 

Zu Beginn der Ausbildung erhalten Sie dazu weitere Informationen von der Verwaltung.