Ausbildungsprogramm im VD (KleverKompass)

8. Regelungen und Absprachen (HRSGe- Leitfaden)

8.15. Teilzeit

Die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist möglich. Damit verändert sich auch die Zeitstruktur des Vorbereitungsdienstes (vgl. Kapitel 6.3): 

Zeit II

Damit ein Antrag auf Teilzeit genehmigt werden kann, wenn

  • Sie ein Kind (unter 18 Jahren) haben, das von Ihnen tatsächlich betreut oder gepflegt wird,
  • ein naher Angehöriger der Pflege durch Sie bedarf oder
  • für Sie als schwerbehinderter Mensch die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.

Der Antrag auf Teilzeit ist bei der Ausbildungsbehörde mit dem Einstellungsantrag zu stellen. Später kann er nur gestellt werden, wenn der Grund des Antrags erst nachträglich eingetreten ist. Näheres wird in § 8a (4)-(6) OVP geregelt.

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit sieht vor, dass sich die Ausbildungszeit von 18 auf 24 Monate um sechs Monate verlängert. Im Gegenzug verringert sich die Arbeitszeit auf 75 Prozent (von 21 Stunden auf durchschnittlich 15,75 Stunden).

Weitere Informationen finden Sie dazu in der BASS.