Ausbildungsprogramm im VD (KleverKompass)

8. Regelungen und Absprachen (HRSGe- Leitfaden)

8.2. Freistellung

Unsere Seminare finden i. d. R. montags statt. Mit den Ausbildungsschulen ist vereinbart, Sie an diesem Tag von allen schulischen Aufgaben freizustellen.

Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend und somit als vorrangiges Dienstgeschäft anzusehen. 

Während der gesamten Ausbildungszeit besteht die Möglichkeit, sich aus schulischen Gründen am Seminartag freistellen zu lassen. Eine Freistellung bedarf nach Möglichkeit einer frühzeitigen Einzelfallprüfung und Genehmigung durch die Seminarleitung

Nach Genehmigung verwenden Sie das entsprechende Antragsformular, lassen dieses von Ihrer Schulleitung abzeichnen und reichen es der Seminarleitung über die Verwaltung ein. Das Formular wird Ihnen in einem HRSGe-Leitfaden digital zur Verfügung gestellt.