Ausbildungsprogramm im VD (KleverKompass)
8. Regelungen und Absprachen (HRSGe- Leitfaden)
8.5. Klassenfahrt
Die Begleitung von Klassen- oder Kursfahrten, Sportfreizeiten oder ähnlichen außerunterrichtlichen Veranstaltungen wird als kompetenzfördernd und bereichernd für Ihre Ausbildung angesehen.
Bitte beachten Sie:
Eine Teilnahme muss rechtzeitig, das heißt mindestens vier Wochen vor Beginn, beim Seminar HRSGe beantragt werden. In der Regel sollte eine Fahrt nicht im ersten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Damit eine Teilnahme möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie nehmen ausschließlich in der Rolle als Begleiterin bzw. Begleiter an der Fahrt teil.
Die Fahrt wurde vorab durch die Schulleitung genehmigt.
Die Fahrt findet nicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu Prüfungen statt.
Sollten durch die Fahrt Seminarveranstaltungen betroffen sein, informieren Sie bitte rechtzeitig und eigenständigdie entsprechenden Ausbilderinnen und Ausbilder (FL/KSL).