KleverStart - Informationen zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst Mai 2026 - November 2027

Website: Lernplattform des Zentrums für schulpraktische Lehrkräfteausbildung Kleve
Kurs: Vorbereitungsdienst im Seminar G
Buch: KleverStart - Informationen zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst Mai 2026 - November 2027
Gedruckt von: Gast
Datum: Freitag, 15. Mai 2026, 18:53

Beschreibung

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2. Begrüßung

Kleve, im April 2026

Liebe Auszubildende, 
liebe Beauftragte der Ausbildungsschulen,
sehr geehrte Damen und Herren, 

ganz herzlich begrüßen wir Sie "im Seminar Grundschule" des ZfsL Kleve!

Wir Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder freuen uns sehr darauf, alle Auszubildenden im Rahmen Ihres Vorbereitungsdienstes, des Seiteneinstiegs oder im Anpassungslehrgang während Ihrer Ausbildung zu unterstützen und zu begleiten.

Da Sie sich möglicherweise viele Fragen mit Blick auf den Vorbereitungs­dienst bzw. die Ausbildung im Rahmen des Anpassungslehrgangs stellen, haben wir diese Unterlagen für Ihren "Klever Start" zusammengestellt.

Mit dieser Sammlung an vielfältigen Informationen, Ausbildungsgrundlagen und prak­tischen Hinweisen möchten wir allen Interessierten einen einführenden Überblick bieten, den Einstieg in die Ausbildung erleichtern und ein begleitendes Nachschlagewerk zur Verfügung stellen.

Die hier aufgeführten Informationen sind Grundlage der Ausbildung in den Fach- und Kernseminaren. Sie sollen unsere Auszubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung Ihres Vorbereitungsdienstes von Anfang an unterstützen.

Darüber hinaus können Sie sich ein erstes „Bild“ von den Seminarausbilderinnen und dem Seminarausbilder des Lehramtes Grundschule am ZfsL Kleve machen.

Weitere Informationen erhalten unsere Auszubildenden in den ersten Seminarveranstaltungen und nach Einpflegung in den internen Logineo-Bereich des ZfsL Kleve.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und wünschen einen guten Start und viel Erfolg für die Ausbildung am ZfsL Kleve und an den  Ausbildungsschulen!

Mit herzlichen Grüßen

die Seminarausbilderinnen und der Seminarausbilder des Lehramtes Grundschule

und Andrea Feustel
(Seminarleitung G)

3. Leitbild des Seminars G des ZfsL Kleve

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4. Karte - Ausbildungsregion ZfsL Kleve Seminar G

 

 

5. Unser Team

x

6. Hinweise zum Vorbereitungsdienst

 

Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP vom 07.01.2026) regelt die zweite Phase der Lehrerausbildung in NRW.

Anlage 1 der OVP legt mit den dort aufgeführten Kompetenzen und Standards die verbindlichen Ziele des Vorbereitungsdienstes fest. Auf der Basis eines kompetenzorientierten Kerncurriculums vollzieht sich die Ausbildung unter dem als Leitlinie fungierenden Handlungsfeld „Vielfalt" und den fünf Handlungsfeldern:

Durch zeitlich und inhaltlich abgestimmte Ausbildungsprogramme der Kern- und Fachseminare und der Schulen wird eine tragfähige und qualitätsorientierte Zusammenarbeit zwischen Schule und Seminar gefördert.

6.1. Informationen zum 1. Ausbildungsquartal

 

 

Informationen zum Ausbildungsquartal I (Mai, Juni, Juli 2026)

 Sie werden am 28.04.2026 im ZfsL vereidigt und starten am 04. Mai 2026 mit einer Kompaktphase, die bis zum 13. Mai 2026 dauern wird. Die Zuweisung zu Ihren Kompaktphasengruppen findet vor Ort statt. Während der Kompaktphase arbeiten Sie mit Seminarausbilderinnen und -ausbildern in Gruppen an einzelnen Schulen unseres Ausbildungsbezirkes.

 Am 18. Mai 2026 nehmen Sie Ihren Dienst an der Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule auf. Sie werden dort von den Ausbildungsbeauftragten (ABB) und den Mentorinnen und Mentoren betreut.

 Ihr Seminartag ist wöchentlich der Freitag (s. Übersicht Struktur der Seminartage). Am 15. Mai 2026 findet für Sie der 1. Seminartag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr am ZfsL Kleve statt. Bitte finden Sie sich in der Aula ein. Sie erhalten dort weitere Informationen über den Vorbereitungsdienst und treffen sich in Ihren Kernseminargruppen. Die Zuweisung zu Ihrem Kernseminar findet vor Ort statt.

Zu Beginn der Ausbildung soll das PG 1 (Perspektivgespräch 1) in der Schule stattfinden (s. hierzu Informationen zum PG).

In Absprache mit allen an Ihrer Ausbildung Beteiligten in der Schule terminieren Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung alle Unterrichtsbesuche (insgesamt 6 in Deutsch und Mathematik und 4 im Neigungsfach) unter Angabe einer Kalenderwoche und teilen diese den mit. Die langfristige Planung erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Mentorinnen und Mentoren auf der Basis der jeweiligen Arbeitspläne.

6.2. Verbindliche Eckdaten für die schulische Ausbildung

Verbindliche Eckdaten für die schulische Ausbildung

 

Im ersten Quartal haben Sie 14 Stunden wöchentlich Ausbildungsunterricht. Hierzu zählen Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und der selbstständige Unterricht. Sie dürfen nur in Ihren Ausbildungsfächern eingesetzt werden.

Ihre Fächer sollen gleichmäßig auf die Gesamtzeit der Ausbildung verteilt sein. Dabei sollte Ihr Einsatz in unterschiedlichen Jahrgangsstufen (Klasse 1 oder 2 und Klasse 3 oder 4) gewährleistet sein. Dies ist mit Blick auf Ihre abschließende Prüfung wichtig.

Die Schulleitung verantwortet Ihren Unterricht und setzt Sie zum zweiten Quartal in den selbstständigen Unterricht ein.

Sollte ein Einsatz im selbstständigen Unterricht zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht möglich sein, teilt Ihre Schulleitung Ihnen dieses nach Rücksprache mit der Seminarleitung schriftlich mit.

Laut OVP §13(9) kann über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Der Umfang des selbstständigen zusätzlichen Unterrichts kann nach aktuellem Stand mit Ihrer Zustimmung bis zu sechs Wochenstunden betragen.

Zur Beantragung des bezahlten, zusätzlichen selbstständigen Unterrichtes stellen Sie einen Antrag an die Seminarleitung, auf dem Ihre Schulleitung den Grund, den Umfang und die Dauer Ihres zusätzlichen Unterrichtes vermerkt. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Moodle-Plattform des ZfsL Kleve hinterlegt.

Ab dem Tag Ihrer bestandenen Prüfung können Sie auf Antrag bis zu 6 Stunden bezahlte Mehrarbeit pro Woche leisten.

Vertretungsunterricht ist nur ad hoc und in Einzelfällen kurzfristig möglich. Bei längerem Einsatz besteht die Möglichkeit des Rückgriffs auf die bezahlte Mehrarbeit. Die Übernahme einer Klassenleitung ist während der Ausbildung nicht möglich.

6.3. Verpflichtungen

Verpflichtungen

LAA sind dazu angehalten, ihre Unterrichtsplanungen zu skizzieren. Dies kann auch in digitaler Form geschehen, z.B. über die ohnehin für die Unterrichtsstunde erstellten Tafelbilder mit Stunden- und Zieltransparenz. 

Die LAA stellen ihre Notizen zur Planung eigenen Unterrichtssequenzen oder -stunden den zuständigen schulischen Ausbilderinnen und Ausbildern zur Einsichtnahme zur Verfügung und kommen mit diesen nach Möglichkeit  dazu ins Gespräch.  

Per Mail sorgen LAA dafür, dass anderthalb Tage (bis 18 Uhr) vor einem Unterrichtsbesuch die schriftliche Planung den schulischen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie der Fachleitung vorliegt. Jeder Entwurf muss die unterschriebene Versicherung enthalten, dass es sich um eine selbstständige Leistung Ihrerseits handelt.

Ihre aktuellen, jeweils von der Schulleitung unterschriebenen Stundenpläne leiten Sie zeitnah an Ihre beiden Fachleitungen weiter.

Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zur Ausbildung an die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie an die Seminarleitung.

6.4. Übersicht zur Terminplanung in den Ausbildungsquartalen

6.5. Perspektivgespräche - PG I und PG II (§17 OVP)

 

Organisation



  • Es finden insgesamt zwei Perspektivgespräche im Laufe der Ausbildung statt. 
  • Das erste Perspektivgespräch wird in der Regel innerhalb des ersten Quartals und das zweite Perspektivgespräch im vierten Quartal durchgeführt.
  • Das Seminar wird durch die Kernseminarleiterin oder den Kernseminarleiter vertreten.
  • Die Schule wird in der Regel durch die Ausbildungsbeauftragte oder den Ausbildungsbeauftragten vertreten.
  • Die/der LAA spricht den Termin innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens mit der Schule und der Kernseminarleiterin/ dem Kernseminarleiter ab. Infos dazu gibt es in der ersten Kernseminarsitzung.

Ablauf

Allgemein:

  • Die Gespräche finden in einem angemessenen Raum in der Ausbildungsschule statt. Der Zeitrahmen beträgt bis zu 60 Min.
  • Die/ der LAA plant die Gespräche und übernimmt die Gesprächsführung.


Inhalte der Perspektivgespräch:

  • Die/ der LAA reflektiert ihren/ seinen persönlichen beruflichen „Ist-Zustand“ auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen.
  • Im Gespräch lotet die/ der LAA Perspektiven zur Weiterarbeit aus und erörtert Möglichkeiten, die die weitere Professionalisierung fördern.

 

Ziel und Inhaltliche Schwerpunktsetzung der Perspektivgespräche (nach OVP §17)

  • Die Perspektivgespräche dienen der Strukturierung und Förderung des individuellen Professionalisierungsprozesses der LAA/des LAA
  • Die Beteiligten der Perspektivgespräche klären auf der Basis des dargestellten Ausbildungsstandes die momentane Praxissituation der LAA/des LAA, um darauf aufbauend konkrete Vereinbarungen zur Weiterarbeit treffen zu können.
  • Ziel der Gespräche ist die Klärung der Fragen: 
    - Welche Kompetenzen in Bezug auf Merkmale guten Unterrichts haben Sie als LAA bereits entwickelt?
    - Welche Ziele und konkreten Schritte nehmen Sie sich als Nächstes vor?
    - Welche Leistungen aller an der Ausbildung Beteiligten sind zur Erreichung dieser persönlichen Entwicklungsperspektiven notwendig?

Dokumentation

  • Die Ergebnisse der Perspektivgespräche werden von der/dem LAA dokumentiert.
  • Die Form der Dokumentation steht der/dem LAA frei, eine mögliche Struktur wird angeboten.
  • Die inhaltliche Dokumentation wird nach Absprache der GesprächsteilnehmerInnen an alle an der Ausbildung beteiligten Personen weitergeleitet.
  • Das Formblatt über die Durchführung der Perspektivgespräche wird im Gespräch von allen Beteiligten unterschrieben und durch die/den LAA in der Verwaltung abgegeben.

Link zum Formular: Dokumentation des Perspektivgesprächs

Weitere Informationen und Hinweise zu den Formularen erhalten Sie von Ihrer Kernseminarleiterin oder Ihrem Kernseminarleiter.

 

6.6. Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen - PoB-C

  

Zur Ausbildung gehört verpflichtend die

personenorientierte Beratung.      

 (OVP §11(3))

 

Was?

Personenorientierung geht davon aus, dass Menschen über Ressourcen verfügen, um sich selbst weiterzuentwickeln.

Personenorientierte Beratung soll diesen Prozess bei Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern anregen und unterstützen.

 

Wie?

Auszubildende und deren Kernseminarleitung führen auf dieser Grundlage mindestens zweimal während der Ausbildungszeit ein strukturiertes Beratungsgespräch mit oder ohne Einsicht in den Unterricht durch. Grundlage kann z. B. eine Fragestellung, eine Situation, eine individuell festgelegte Zielsetzung, jeglicher Anlass aus dem beruflichen Umfeld sein.

 Es herrscht stets der Grundsatz der Vertraulichkeit

und

die Kernseminarleitung ist weder in die Benotung noch in die Prüfung der Auszubildenden involviert.

 

Wozu?

Ziel ist es, die Auszubildenden bei der Entwicklung ihrer Lehrerpersönlichkeit zu unterstützen, damit sie ihre individuellen Potenziale bestmöglich entfalten können.

6.7. Unterrichtsbesuche und Ausbildungsberatung

Unterrichtsbesuche und Ausbildungsberatung

Rechtsrahmen

OVP § 12:

(1) „Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder der fächerbezogenen Ausbildung besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht. In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt.* Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung und Unterstützung.“

*Anm.: In der Ausbildung im Lehramt Grundschule verteilen sich die Besuche auf drei Fächer: insgesamt sechs Besuche in den Fächern Deutsch und Mathematik, vier Besuche im weiteren Fach.

(3) „Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter legt spätestens ab dem dritten Unterrichtsbesuch des jeweiligen Fachs eine höchstens fünfseitige Planung des Unterrichts vor (…). Die Planung umfasst insbesondere eine Analyse der Lernausgangslage, die angestrebten Lernziele und den geplanten Verlauf des Unterrichts einschließlich der daraus abgeleiteten zentralen lernwirksamen Entscheidungen in Bezug auf Didaktik und Methodik des jeweiligen Faches.“

(4) „Nach jedem Unterrichtsbesuch wird auf Grundlage des eingesehenen Unterrichts ein Beratungsgespräch geführt. Dessen wesentlichen Inhalte sowie konkrete Entwicklungsziele werden in Abstimmung zwischen der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter und der Seminarausbilderin oder dem Seminarausbilder in einem Ergebnisprotokoll festgehalten, das zugleich als Grundlage für weitere Beratungsgespräche dient. Nach dem dritten Unterrichtsbesuch des jeweiligen Faches erfolgt im Anschluss an das Beratungsgespräch eine erweiterte Rückmeldung der Seminarausbilderin oder des Seminarausbilders zum gesamten Ausbildungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters in allen Handlungsfeldern. Diese Rückmeldung enthält auch die Angabe eines Notenbereichs. Dabei ist Maßstab, inwieweit die Leistungen bei gleichbleibendem Ausbildungsverlauf den Anforderungen am Ende der Ausbildung nach Anlage 1 entsprechen könnten.“

(6) „Darüber hinaus sollen Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder der überfachlichen Ausbildung die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht besuchen. Auch diese geben den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern Rückmeldungen in einem anschließenden Beratungsgespräch.“

Link: Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP (07.01.2026)

Unterrichtsbesuche

Die Unterrichtsbesuche liegen in der Regel zwischen dem 2. und 5. Ausbildungsquartal. Sie bilden eine wichtige Bewertungsgrundlage der Fachleitungen für Beurteilungsbeiträge und die Langzeitbeurteilung.

Unterrichtsbesuche können durch die Fachleitungen alleine, mit zwei Fachleitungen und/oder in Begleitung von Kernseminarleitungen erfolgen. Die Kernseminarleitung kann Rückmeldung zu überfachlichen Aspekten des Unterrichts geben. Sie beteiligt sich jedoch nicht an der Benotung der Stunde.

Die schriftliche Planung des Unterrichts wird den Fachleitungen eineinhalb Tage vor dem Unterrichtsbesuch (bis 18 Uhr) per Mail zugesandt oder im Fachseminarbereich des LMS hochgeladen. Nach Absprache mit der Seminarausbilderin / dem Seminarausbilder ist die schriftliche Unterrichtsplanung in ausgedruckter Form vor Stundenbeginn vorzulegen.

Ausbildungsberatung im Anschluss an den Unterrichtsbesuch

Nach der Unterrichtsstunde findet ein ca. einstündiges Beratungsgespräch statt. Bereits am vorherigen Tag sollte geklärt sein, in welchem Raum das Gespräch störungsfrei stattfinden kann.

An der Unterrichtsmitschau und an dem Gespräch sollen möglichst auch Vertreterinnen/Vertreter der Schule teilnehmen, die an der Ausbildung beteiligt sind. 

Als Hilfestellung für die eigene Reflexion der/des LAA des Unterrichts dienen eine Übersicht über die Struktur des Gesprächs, ein Leitfaden und ein Kartenset. Das Kartenset soll alle Beteiligten dabei unterstützen, den Blick auf Gütekriterien guten Unterrichts zu lenken, wesentliche Gelenkstellen des Unterrichts zu deuten und die Wechselwirkung zwischen Planung und Durchführung zu identifizieren. Es bietet mit seinen Aspekten und Erschließungsfragen die Möglichkeit den Unterricht aus einer reflexiven Distanz zu betrachten und Handlungsalternativen zu benennen.

Zur Vertiefung dient folgende Literatur: Retterath, G: Über Unterricht reden. Vorteile eines strukturierten Verfahrens

Schriftliche Zusammenfassung und Reflexion der Unterrichtsnachbesprechung

Nach der Unterrichtsberatung erstellt die bzw. der LAA eine schriftliche Zusammenfassung und Reflexion zur Unterrichtsnachbesprechung. Hierzu bieten wir Blickpunkteformulare an. Das Blickpunkteformular sollte innerhalb von drei Werktagen angefertigt und an die Fachleitung gesendet werden. Nach Rückmeldung der Fachleitung und eventueller Überarbeitung durch den/die LAA wird das Formular an alle an der Ausbildung Beteiligten weitergeleitet. Diese Weiterleitung erfolgt per Dienstmail oder durch Hochladen der Datei im jeweiligen Fachseminarbereich im LMS.

 Alle oben aufgeführten Materialien finden Sie hier.

Verschriftlichung der Unterrichtsplanung

Die Fachleiterkonferenz des Seminars Grundschule des ZfsL Kleve hat vereinbart, dass die folgende Übersicht der Elemente der schriftlichen Unterrichtsplanung genutzt werden kann.

Eine festgelegte Struktur für Ihre schriftliche Planung gibt es nicht. Lediglich das Deckblatt und die Versicherung sollen einheitlich benutzt werden.

Vorlagen für Deckblatt und Versicherung finden sie hier

Sowohl in der Startphase, als auch in ersten Fachseminarsitzungen wird inhaltlich auf die Planung von Unterricht eingegangen. Die Elemente sollen in eine Verschriftlichung einfließen und Ihnen helfen, Ihre gedankliche Planung zu präzisieren, zu ordnen und in ein passendes, strukturiertes Konzept umzusetzen. 

Die schriftliche Planung des Unterrichts ist nicht vergleichbar oder gar gleichzusetzen mit der Schriftlichen Arbeit im Rahmen der Unterrichtspraktischen Prüfung nach §36 (5) OVP. Diese stellt eine selbstständige Prüfungsleistung dar, zu der die Ausbilderinnen und Ausbilder Sie im Vorfeld nicht beraten dürfen:

Rechtsrahmen:

OVP §36 (5):

„Vor Beginn der Prüfung legt der Prüfling den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für jedes Fach eine Planung in Textform vor. Diese umfasst eine Analyse der Lernausgangslage, die angestrebten Lernziele und den geplanten Verlauf des Unterrichts einschließlich der daraus abgeleiteten zentralen lernwirksamen Entscheidungen in Bezug auf Didaktik und Methodik des jeweiligen Faches. Diese Entscheidungen sind unter Rückgriff auf fachdidaktische, curriculare und lerntheoretische Grundlagen zu begründen. Der Umfang der Planung soll fünf Seiten nicht überschreiten und sich an einem vom Prüfungsamt vorgegebenen Format orientieren.“

6.8. Medienkompetenzrahmen NRW


6.9. Konzept Professionelle Lerngemeinschaften

Professionelle Lerngemeinschaften PLG

 

OVP §11 (2):  

„(...) Professionelle Lerngemeinschaften, in denen Lehramtsanwärterinnen und Lehramts-anwärter zusammenarbeiten, sind Bestandteil dieser Ausbildung und so anzulegen, dass sie sich an der fachlichen und überfachlichen Seminararbeit orientieren. Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder verantworten die Organisation, Steuerung und Rückkoppelung der professionellen Lerngemeinschaften gemäß dem lehramtsbezogenen Ausbildungsprogramm.”

Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst 2021, MSB, S.6:

Dem berufsbiografischen Prozess entsprechend erfolgt der Kompetenzerwerb in der zweiten Phase der Lehrerausbildung mit Rekurs auf Bezüge zur ersten Phase, dem Studium. Der mehrere Ausbildungsphasen umfassende Kompetenzerwerb setzt insgesamt die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen voraus. Die SAB unterstützen die LAA dabei durch Berücksichtigung ihrer individuellen Entwicklungsbedarfe und die Schaffung personalisierter Ausbildungsformate in Präsenz und Distanz auch unter Nutzung digitaler Möglichkeiten.  

 

Ziel: 

Das Ziel der PLG ist die Stärkung der individuell, eigenverantwortlich und reflektierenden Lernenden, die Kooperation und Austausch nutzen, um ihre berufsbezogenen Kompetenzen auf- und auszubauen. 

 

Vor diesem Hintergrund ermöglichen wir Ihnen die Arbeit in der Professionellen Lerngemeinschaft auf Grundlage ihrer individuellen Entwicklungsbedürfnisse.  

Weitere Informationen erhalten die Auszubildenden im Rahmen einer Kernseminarveranstaltung.  

6.10. Konzept Kollegiale Hospitationen (KoHo)

 

Kollegiale Hospitation

Ausbildungsbaustein in den Quartalen III, IV, V

Ziel:
LAA erfahren Kollegiale Hospitation als Verfahren der Selbstanalyse und Selbstreflexion in kollegialer Kommunikation und Verständigung über guten Unterricht und nutzen dieses kontinuierlich.

Rahmenbedingungen:
Die Kollegialen Hospitationen werden in einer Gruppe mit drei bis vier Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.
Die LAA finden sich selbstständig in Gruppen zusammen. Die Benennung der Gruppen und ihrer Mitglieder findet in einer Seminarveranstaltung statt.

Jede/jeder LAA ist sowohl in durchführender als auch in beobachtender Rolle an einer vorgegebenen Anzahl Kollegialer Hospitationen beteiligt.

Durch Absprachen in den Ausbildungsschulen sorgen die LAA eigenverantwortlich für den notwendigen Organisationsrahmen und melden die ggf. besuchenden LAA bei Ihrer Schulleitung an.

Die Kollegiale Hospitation ist ein hierarchiefreier Raum. Die Teilnehmenden verstehen ihre jeweilige Rolle als Lernpartnerinnen und Lernpartner.
Das Sicherstellen der absoluten Vertraulichkeit ist eine Grundvoraussetzung.

Die Durchführung der Kollegialen Hospitation wird von jeder/jedem LAA dokumentiert.
Die Dokumentation wird zu Beginn des VI. Quartals an die eigene Kernseminarleitung gegeben.

Die Kollegiale Hospitation gliedert sich in 3 Situationen: Vorbereitung der Durchführung in einem Vorgespräch, der Durchführung der Hospitation und dem Reflexionsgespräch.

Für die Durchführung und Reflexion der Kollegialen Hospitationen ist ein Zeitfenster freitags von 8.00 bis 10.00 Uhr vor den Kernseminarveranstaltungen vorgesehen. Für das Vorgespräch kann z.B. die Freie Lernzeit genutzt werden.
In Absprache mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der eigenen Gruppe können für die drei Situationen alternative Termine genutzt werden.

Erfahrungen, Erkenntnisse und Fragen aus den Kollegialen Hospitationen werden in die Ausbildungsveranstaltungen am ZfsL eingebracht.

Alle LAA informieren eigenverantwortlich die an ihrer Ausbildung beteiligten Personen an ihrer Ausbildungsschule über das Format der Kollegialen Hospitation.

6.11. Konzept Reflexivität





6.12. Konzept Flextage

Zielsetzung:
„Ziel der schulpraktischen Lehrerausbildung ist es, die LAA in der Professionalisierung des eigenen Lehrerinnen- und Lehrerhandelns unter den besonderen Anforderungen des 21. Jahrhunderts zu unterstützen.  Dazu ist eine beständig praktizierte Selbstreflexivität gefordert, indem die enge wechselseitige Beziehung von beruflichen Handlungsfeldern mit kontinuierlichem Blick auf das Ganze erschlossen und mit dem eigenen Kompetenzaufbau in der Ausbildung abgeglichen wird.“ (MSB NRW 2021, 4)

Die LAA schulen ihre Selbstkompetenz als eigenverantwortliche Lernerinnen und Lerner im Rahmen des fachlichen Kompetenzerwerbs, indem die „Flextage“ unter inhaltlicher Konturierung, zunehmend kooperativ durch LAA (mit-)gestaltet werden. 

1. Flextag (II. Quartal)

Rahmenthema: Eigenverantwortliches Unterrichten 

Zielsetzung:
Die  LAA professionalisieren  sich  in  einem  personenorientierten  Format  hinsichtlich ihrer zum Zeitpunkt aktuellen individuellen Bedarfe im Hinblick auf die Planung von Unterricht. 

Mögliche Themenschwerpunkte können sein:
- die schriftliche Unterrichtsplanung (Lernausgangslagen, Lernzielformulierung) 
- die Herangehensweise an eine Reihenplanung 
- Kooperatives Arbeiten in Schule und Seminar (Gesprächsstrukturen, schulinterne Curricula) 
- Organisationsstrukturen und Zeitmanagement (Tools)
- Einschulung und Anfangsunterricht

2. Flextag (Ende VI. Quartal)

Rahmenthema: Einblicke in andere Fächer – gute Beispiele für fachfremden Unterricht

Zielsetzung:
Die LAA steuern und gestalten ihren individuellen Professionalisierungsprozess weiter durch die Einsichtnahme in Unterrichtsbeispiele „anderer“, als ihrer Ausbildungsfächer und stellen eigene Unterrichtsideen aus Ihrem Neigungsfach vor, über die sie ihre Kolleginnen und Kollegen informieren. 

Der Flextag II wird sowohl in der Phase der konzeptionellen Planung und der Vorbereitung des Tages, als auch während der Durchführung maßgeblich von LAA (mit-)gesteuert.

Im Rahmen einer Materialbörse/eines Materialcafés stellen LAA selbst erprobte Unterrichtsreihen ihrer Neigungsfächer vor. Alle LAA können Einblick in vielfältige Unterrichtsplanungen und Materialien anderer Fächer nehmen. In einer digitalen Präsentations- und Sammlungsplattform werden die Inhalte des Tages gesammelt und für zukünftige Verwendungszwecke vorgehalten.

Seminarausbilderinnen und -ausbilder stehen den LAA zur Unterstützung und bei gezielten Nachfragen während des gesamten Prozesses zur Verfügung.

6.13. Konzept Leistung

Leistungskonzept des Seminars G am ZfsL Kleve

 

Das Leistungskonzept des Seminars G des ZfsL Kleve beschreibt Grundsätze und Vereinbarungen zur Beobachtung und Beurteilung von Leistungen, die LAA in unterschiedlichen Beurteilungsbereichen erbringen. Es basiert auf den Vorgaben der OVP (OVP § 16) und des Kerncurriculums mit seinen Handlungsfeldern (Anlage 1 der OVP). In dem damit verbundenen Leistungsverständnis werden die LAA als eigenverantwortlich Lernende angesehen. Die Aufgabe aller SAB ist es, sie individuell bei ihrer professionellen Entwicklung bestmöglich zu beraten, begleiten und unterstützen.

Das gemeinsam vereinbarte Leistungskonzept dient sowohl SAB als auch LAA als verbindlicher Rahmen und gibt damit Transparenz und Handlungssicherheit. In der Fachseminarveranstaltung des ersten Faches zu Beginn des neuen VD wird das Konzept vorgestellt und fachspezifische Bezüge aufgezeigt. In der Fachseminarveranstaltung des zweiten Faches wird es unter Berücksichtigung von Fachspezifika ebenfalls aufgegriffen.

Die Ausbildung in den Kernseminaren erfolgt bewertungsfrei, die Arbeit in den Fachseminaren wird benotet.

Die Erfassung des Ausbildungsstandes und diesbezügliche Rückmeldung zum Ausbildungsstand 11(6) OVP) sind im Verlauf der Ausbildung entsprechend personenorientiert sowie prozessbezogen. Sie bilden die Kompetenzentwicklung sowie den erreichten Leistungsstand zum Zeitpunkt der Rückmeldung bzw. Der Beurteilung ab und können zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung von LAA eingefordert werden. Darüber

hinaus kann nach dem dritten UB von den LAA erfragt werden, wie die Unterrichtsstunde unter Prüfungsbedingungen eingeschätzt werden würde.

Die abschließende Beurteilung in Form von Beurteilungsbeiträgen und Langzeitbeurteilungen auf Basis der im Kerncurriculum ausgewiesenen Kompetenzen und Standards erfolgt nicht additiv, arithmetisch mittelnd oder wie im Falle der Examensprüfung punktuell.

Zur Mitte und Ende der Ausbildung hin finden Reflexionsgespräche statt, in denen LAA ihren bisherigen Kompetenzerwerb in den einzelnen Handlungsfeldern eigenverantwortlich reflektieren und im Gespräch mit denSAB abgleichen. Hierbei werden konkrete Vereinbarungen für den weiteren Professionalisierungsprozess getroffen.

 

Die Beurteilung der LAA durch die SAB erfolgt auf der Grundlage von Beobachtungen in den folgenden Beurteilungsbereichen:

 

1.    Unterrichtsbesuche mit den Elementen Planung, Durchführung und Reflexion

2.    Mitarbeit in Ausbildungsveranstaltungen

3.    Dienstliches Verhalten im Kontext der Seminarausbildung

 

Beurteilungsbereich “Unterrichtsbesuche”

 

Die Unterrichtsbesuche sind zentrale Elemente der Ausbildung und Beratung und bilden den Schwerpunkt der Beurteilung. Bei den Unterrichts-besuchen können die Fähigkeiten und Fertigkeiten der LAA und ihre erkennbare Weiterentwicklung in den Bereichen Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht in Bezug auf die verschiedenen Handlungs-felder beobachtet werden.

Die zum Unterrichtsbesuch vorzulegenden schriftlichen Planungen (OVP §12 (3)) und die nach der Stunde mündlich abzugebenden Reflexionen sind integrative Bestandteile der Unterrichtsbesuche und dementsprechend nicht als gesonderte Leistung zu beurteilen.

 

Beurteilungsbereich “Mitarbeit in Ausbildungsveranstaltungen”

Eine kompetenz- und handlungsfeldorientierte Ausbildung erfordert:

 

- ein konstruktives und kooperatives Arbeiten an Lerngegenständen in Fachseminaren und übergreifenden Ausbildungsveranstaltungen

- aktiv Praxiserfahrungen, fachwissenschaftliches und -didaktisches Wissen sowie eigene Kompetenzen themenbezogen einzubringen

- Wirkungen des eigenen Handelns bewusst zu machen und zu reflektieren aktiv Professionalisierungsprozesse fortzuführen.

 

In diesem Sinne bietet die Mitarbeit in Ausbildungsveranstaltungen den LAA die Möglichkeit, erworbene Kompetenzen, insbesondere solche, die im Rahmen von Unterrichtsbesuchen nicht zu beobachten sind, einzubringen.

 

Beurteilungsbereich “dienstliches Verhalten im Kontext der Seminarausbildung”

 

Transparenz, Dialogbereitschaft, Offenheit in der Sache, die zuverlässige Einhaltung von Dienstpflichten und Absprachen sowie Mitverantwortung aller Beteiligten sind notwendige Bedingungen für den Lehrerberuf. Beobachtungen in diesem Beurteilungsbereich werden nicht separat, sondern bezogen auf den gesamten Ausbildungsprozess beurteilt.

 

Fachleitungen beobachten den Grad der in den Handlungsfeldern erreichten Kompetenzen unter anderem in Bezug auf:

 

·       die Reflexion der eigenen beruflichen Haltungen und Erfahrungen

·       die Eigeninitiative in der Ausbildungsorganisation unter Berücksichtigung der systemischen Vorgaben

·       den Umgang mit Arbeitsbelastung und Zeitmanagement sowie die Nutzung von Unterstützungsmöglichkeiten

·       die zuverlässige Einhaltung von dienstlichen Aufgaben und Pflichten, wie etwa die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an den Fachseminaren, sowie die fristgerechte Einreichung von Dokumenten

7. Ausbildungskalender mit Seminarterminen





8. Übersicht zur Struktur der Seminartage in den Quartalen

9. Organigramm ZfsL Kleve


9.1. Informationen von A-Z

Diese Informationen sind in einem digitalen Glossar (Leitfaden für den VD) im internen Logineo-Bereich des ZfsL-Kleve zu finden. 

Der Leitfaden soll Ihnen als Auszubildende Orientierung über dienstliche Abläufe und das erwartete dienstliche Verhalten von Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst bieten. 

Hier sind auch alle entsprechenden 
Formulare (z.B. für die Teilnahme an Klassenfahrten und für selbstständigen zusätzlichen Unterricht) abgelegt. 

9.2. Mitwirkung



siehe auch: Geschäftsordnung der ZfsL in NRW