Rahmengebende Strukturen in der Ausbildung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen
Hinweis zur Aktualisierung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Fachlehrern an Förderschulen:
Absatz 2 des § 32 in der APO FLFS ist mit Wirkung vom 2. Mai 2024 ersatzlos gestrichen.
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