6. Hinweise zum Vorbereitungsdienst

6.2. Verbindliche Eckdaten für die schulische Ausbildung

Verbindliche Eckdaten für die schulische Ausbildung

 

Im ersten Quartal haben Sie 14 Stunden wöchentlich Ausbildungsunterricht. Hierzu zählen Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und der selbstständige Unterricht. Sie dürfen nur in Ihren Ausbildungsfächern eingesetzt werden.

Ihre Fächer sollen gleichmäßig auf die Gesamtzeit der Ausbildung verteilt sein. Dabei sollte Ihr Einsatz in unterschiedlichen Jahrgangsstufen (Klasse 1 oder 2 und Klasse 3 oder 4) gewährleistet sein. Dies ist mit Blick auf Ihre abschließende Prüfung wichtig.

Die Schulleitung verantwortet Ihren Unterricht und setzt Sie zum zweiten Quartal in den selbstständigen Unterricht ein.

Sollte ein Einsatz im selbstständigen Unterricht zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht möglich sein, teilt Ihre Schulleitung Ihnen dieses nach Rücksprache mit der Seminarleitung schriftlich mit.

Laut OVP §13(9) kann über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Der Umfang des selbstständigen zusätzlichen Unterrichts kann nach aktuellem Stand mit Ihrer Zustimmung bis zu sechs Wochenstunden betragen.

Zur Beantragung des bezahlten, zusätzlichen selbstständigen Unterrichtes stellen Sie einen Antrag an die Seminarleitung, auf dem Ihre Schulleitung den Grund, den Umfang und die Dauer Ihres zusätzlichen Unterrichtes vermerkt. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Moodle-Plattform des ZfsL Kleve hinterlegt.

Ab dem Tag Ihrer bestandenen Prüfung können Sie auf Antrag bis zu 6 Stunden bezahlte Mehrarbeit pro Woche leisten.

Vertretungsunterricht ist nur ad hoc und in Einzelfällen kurzfristig möglich. Bei längerem Einsatz besteht die Möglichkeit des Rückgriffs auf die bezahlte Mehrarbeit. Die Übernahme einer Klassenleitung ist während der Ausbildung nicht möglich.