6. Hinweise zum Vorbereitungsdienst

 

Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP vom 07.01.2026) regelt die zweite Phase der Lehrerausbildung in NRW.

Anlage 1 der OVP legt mit den dort aufgeführten Kompetenzen und Standards die verbindlichen Ziele des Vorbereitungsdienstes fest. Auf der Basis eines kompetenzorientierten Kerncurriculums vollzieht sich die Ausbildung unter dem als Leitlinie fungierenden Handlungsfeld „Vielfalt" und den fünf Handlungsfeldern:

Durch zeitlich und inhaltlich abgestimmte Ausbildungsprogramme der Kern- und Fachseminare und der Schulen wird eine tragfähige und qualitätsorientierte Zusammenarbeit zwischen Schule und Seminar gefördert.