6. Hinweise zum Vorbereitungsdienst

6.3. Verpflichtungen

Verpflichtungen

LAA sind dazu angehalten, ihre Unterrichtsplanungen zu skizzieren. Dies kann auch in digitaler Form geschehen, z.B. über die ohnehin für die Unterrichtsstunde erstellten Tafelbilder mit Stunden- und Zieltransparenz. 

Die LAA stellen ihre Notizen zur Planung eigenen Unterrichtssequenzen oder -stunden den zuständigen schulischen Ausbilderinnen und Ausbildern zur Einsichtnahme zur Verfügung und kommen mit diesen nach Möglichkeit  dazu ins Gespräch.  

Per Mail sorgen LAA dafür, dass anderthalb Tage (bis 18 Uhr) vor einem Unterrichtsbesuch die schriftliche Planung den schulischen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie der Fachleitung vorliegt. Jeder Entwurf muss die unterschriebene Versicherung enthalten, dass es sich um eine selbstständige Leistung Ihrerseits handelt.

Ihre aktuellen, jeweils von der Schulleitung unterschriebenen Stundenpläne leiten Sie zeitnah an Ihre beiden Fachleitungen weiter.

Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zur Ausbildung an die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie an die Seminarleitung.