8. Regelungen und Absprachen (HRSGe- Leitfaden)

8.17. Vertretungsunterricht

LAA können genauso wie andere Lehrkräfte zu geringen Anteilen im Vertretungsunterricht eingesetzt werden. Wen dadurch Ihre Stundenzahl für den Ausbildungsunterricht überschritten wird, muss jeder Vertretungsunterricht als Mehrarbeit vergütet werden (s. Kapitel 8.8).