8. Regelungen und Absprachen (HRSGe- Leitfaden)

8.13. Sonderurlaub

Aus besonderen Anlässen können Beamtinnen und Beamte Sonderurlaub beantragen (vgl. 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=19444&aufgehoben=N&anw_nr=2). 

Zur Klärung der Möglichkeiten nehmen Sie bitte frühzeitig (möglichst 6 Wochen vorher) Rücksprache mit der Leitung Ihres Seminars oder des ZfsL.