8. Regelungen und Absprachen (HRSGe- Leitfaden)

8.7. Krankmeldung und Dienstunfall

Sie werden zu Beginn der Ausbildung über die Regelungen und Abläufe informiert, sodass eine reibungsloser, dienstlicher Ablauf gewährleistet werden kann. Grundsätzlich gilt:

Was im Krankheitsfall zu beachten ist

Sollten Sie erkranken (Dienstunfähigkeit) oder aus anderen Gründen verhindert sein, informieren Sie bitte umgehend sowohl Ihre Ausbildungsschule als auch das Seminar – am besten per E-Mail.

Ab dem dritten Krankheitstag ist ein ärztliches Attest erforderlich:
Das Original senden Sie bitte an das ZfsL, eine Kopie geht an Ihre Schule.

Wenn Sie aufgrund der Erkrankung an Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnehmen können, informieren Sie zusätzlich Ihre Seminarleitungen. Sollten Hospitationstermine betroffen sein, bitten wir Sie, auch die betreffenden Fachleitungen (FL) bzw. die Kernseminarleitung (KSL) frühzeitig zu benachrichtigen.

Dauert Ihre Erkrankung länger als zwei Tage, ist dem Seminar – als Ihrer Dienststelle – ein ärztliches Attest mit Angabe der voraussichtlichen Dauer vorzulegen.

Die Wiederaufnahme des Dienstes melden Sie bitte unverzüglich – telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf anderem schriftlichen Weg.

Wichtig: Auch in den unterrichtsfreien Zeiten (z. B. in den Ferien) müssen Krankmeldungen schriftlich erfolgen, da die Gesamtzahl der Krankheitstage bei einer möglichen Verlängerung des Vorbereitungsdienstes berücksichtigt wird.

Dienstunfall – Was ist zu tun?

Sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zwischen Seminar, Schule und Wohnort verunglücken, können Sie die Anerkennung eines Dienstunfalls beantragen. Die entsprechenden Formulare  reichen Sie bitte zeitnah auf dem Dienstweg ein.