Ausbildungsprogramm im VD (KleverKompass)
8. Regelungen und Absprachen (HRSGe- Leitfaden)
8.16. Unterrichtsbesuche
Unterrichtsbesuche sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Ausbildung und bieten Ihnen die Gelegenheit, Ihr pädagogisches und didaktisches Handeln im geschützten Rahmen zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
In der Regel finden fünf Unterrichtsbesuche pro Fach statt. Nach jedem Besuch erhalten Sie eine ausführliche Beratung, die sich an den Ausbildungsstandards orientiert. Diese Gespräche geben Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrem bisherigen Ausbildungsstand und eröffnen Perspektiven für Ihre individuelle Weiterentwicklung – stets wertschätzend, konstruktiv und auf Augenhöhe (vgl. OVP 2011, § 10 (5)).
Die betreuende Fachleitung nimmt grundsätzlich an den Unterrichtsbesuchen teil. Eine Beteiligung weiterer in der Ausbildung engagierter Personen – etwa Schulleitungen, Ausbildungsbeauftragte oder Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausbildungskurs – ist ausdrücklich erwünscht. So können unterschiedliche Perspektiven eingebracht und die Nachbesprechung noch differenzierter und transparenter gestaltet werden.
Auch die Kernseminarleitung wird im Verlauf Ihrer Ausbildung einen Ihrer Unterrichtsbesuche pro Fach begleiten.
Wichtige Hinweise:
Die konkreten Regelungen zu den Unterrichtsbesuchen finden Sie imLeistungskonzept des Seminars sowie in den Hinweisen der Fachseminarleitungen.
Das Seminar HRSGe am ZfsL Kleve stellt Ihnen erprobte Konzepte, Formate und Handreichungen zur Verfügung, die Sie bei der schriftlichen Planung und Reflexion Ihrer Unterrichtsbesuche unterstützen.
Gemäß § 11 der OVP reichen Sie zu jedem Unterrichtsbesuch eine kurzgefasste schriftliche Planung ein.
Die schriftlichen Arbeiten zur Staatsprüfung orientieren sich an den Vorgaben des Landesprüfungsamtes NRW.